Blendwirkung von PV-Anlagen auf Anwohner
Reflexionen einer Photovoltaikanlage können Wohn- und Arbeitsräume, Balkone und Terrassen in der Nachbarschaft erreichen. Für Anwohner zählt, wie oft und wie lange das geschieht. PV-GlareCheck berechnet diese Dauer für jeden Betrachtungspunkt über ein ganzes Jahr und stellt die Ergebnisse als Grundlage für die fachliche Bewertung bereit.
Leitfäden
Deutschland – LAI. Die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zu Lichtimmissionen enthalten in Anhang 2 Empfehlungen zur Blendwirkung von Photovoltaikanlagen (Stand 03.11.2015). Als Anhaltspunkt für eine erhebliche Belästigung nennt der Leitfaden eine astronomisch maximal mögliche Blenddauer von mindestens 30 min am Tag oder 30 h im Kalenderjahr, unter Berücksichtigung aller umliegenden PV-Anlagen. Bei Modulen nach Süden sind nach der LAI vor allem Orte westlich und östlich der Anlage bis ca. 100 m Abstand potenziell betroffen. Der Abstand ist ein Orientierungswert; bei großen Höhenunterschieden oder ausgedehnten Anlagen am Hang können auch weiter entfernte Orte betroffen sein.
Österreich – OVE R 11-3. Die Richtlinie ist zum 01.12.2024 formell zurückgezogen und wird inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet.
Schweiz – EnergieSchweiz/Swissolar. Der Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen (Ausgabe Juni 2023) ist eine unverbindliche Entscheidungshilfe mit Richtwerten für Dauer und Leuchtdichte.
Keiner der drei Leitfäden ist ein Gesetz. Welcher Leitfaden gilt und wie er im Einzelfall angewendet wird, entscheiden die bearbeitende Fachperson und die zuständige Behörde.
Ausführlich zu Anhang 2 der LAI-Hinweise: LAI-Hinweise erklärt.
Was PV-GlareCheck berechnet
- jede Minute des Jahres mit Sonne über dem Horizont, bei klarem Himmel,
- Blenddauer je Tag und je Jahr, Anzahl der Tage mit Blendung und die Blendzeitpunkte nach Datum und Uhrzeit,
- Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke am Betrachtungspunkt, wenn ein Modultyp mit gemessenem Reflexionsprofil gewählt ist,
- Verdeckung durch erfasste Gebäude, Wälle und Bewuchs sowie durch das Gelände aus einem Geländemodell,
- Sonnenüberlagerung und weitere Filter, im Bericht je Gruppe einstellbar, ohne neue Simulation.
Mehrere Geschosse eines Hauses werden als eigene Gruppen mit eigener Augenhöhe erfasst. Bestehende Nachbaranlagen lassen sich als weitere PV-Flächen ergänzen.
Ablauf
- Anlage, Gebäude und Hindernisse auf der Karte erfassen; Höhen aus amtlichen Geländemodellen, wo verfügbar.
- Mit der Voranalyse prüfen, in welche Richtungen die Anlage reflektiert.
- Jahressimulation starten.
- Im Bericht die Filter nach dem jeweiligen Leitfaden setzen und das Ergebnis als PDF ausgeben.
Grenzen
Die Simulation ist ein modellbasiertes Screening und ersetzt kein Gutachten. Sie rechnet mit klarem Himmel; Bewölkung verkürzt die reale Blenddauer. Lage- und Abstandsregeln der Leitfäden prüft die App nicht selbsttätig, und sie bewertet das Ergebnis nicht.
Weiter: Einstellungen, Filter und ein gerechnetes Beispiel stehen im Handbuch, Kapitel VI.1 Anwohner.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI): Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen. Beschluss vom 13.09.2012, Stand 08.10.2012, Fassung mit Formelkorrektur aus 03/2018; Anhang 2 „Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren“, Stand 03.11.2015.
- OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik: OVE-Richtlinie R 11-3, Blendung durch Photovoltaikanlagen. Ausgabe 2016-11-01, Wien. Formell zurückgezogen am 01.12.2024 (OVE Standardization News 1/2025, S. 1), inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet.
- EnergieSchweiz, Swissolar u. a.: Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen. Ausgabe Juni 2023, Bern (Vorgänger Februar 2021).