Blendwirkung von PV-Anlagen an Straßen
Im Straßenverkehr steht nicht die Dauer einer Reflexion im Vordergrund, sondern ob sie im Blickfeld eines Fahrzeugführers auftritt, wie nah an der Blickrichtung und wie hell. PV-GlareCheck berechnet für Punkte entlang der Fahrbahn, wann Reflexionen im Sichtfeld liegen, in welchem Winkel zur Blickachse und mit welcher Leuchtdichte.
Leitfäden
Deutschland – Eckpunktepapier des Fernstraßen-Bundesamts (FBA). Das Eckpunktepapier „Photovoltaik – Blendwirkungen und Blendgutachten“ (Stand November 2025) gilt für Blendgutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu PV-Anlagen an Bundesfernstraßen. Es betrachtet Reflexionen im relevanten Sichtfeld von ±30° um die Hauptblickrichtung. Als Kriterien, nach denen eine Reflexion als nicht erheblich eingestuft werden kann, nennt das Papier unter anderem eine Leuchtdichte bis 30.000 cd/m². Es verlangt eine ganzjährige Betrachtung mit mindestens 5 min Auflösung, modultypische Reflexion mit Bündelaufweitung, Augenhöhen von 1,0 m (Pkw) und mindestens 2,7 m (Lkw) sowie die Berücksichtigung von Querneigungen. Ergänzend nennt das FBA die erforderlichen Unterlagen (Stand Januar 2025).
Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen enthalten die ausgewerteten Quellen keine eigenen Vorgaben.
Österreich. Die OVE R 11-3 ist formell zurückgezogen und wird inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet; sie nennt einen Kegel von etwa 30° zur Hauptblickrichtung. Die RVS 05.06.11 regelt Informations- und Werbeträger und liefert übertragbare Bezugsgrößen.
Die Einstufung einer Reflexion nach diesen Kriterien bleibt bei der bearbeitenden Fachperson und der zuständigen Behörde.
Was PV-GlareCheck berechnet
- jede Minute des Jahres, bei klarem Himmel,
- Betrachtungspunkte entlang der Fahrbahn je Fahrtrichtung, mit Sichtfeld in Fahrtrichtung und frei wählbarer Augenhöhe,
- Abstand der Reflexion zur Blickachse, horizontal und vertikal,
- Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke am Auge und die vertikale Ausdehnung der Blendquelle,
- Dauer und Zeiträume der Reflexionen je Punkt,
- Querneigung der PV-Fläche aus dem Gelände, einachsige Nachführung mit Backtracking,
- Verdeckung durch erfasste Lärmschutzwände, Böschungen und Bauwerke sowie durch das Gelände.
Die Kriterien des Eckpunktepapiers lassen sich als Filter je Gruppe setzen; der Bericht zeigt die Wirkung ohne neue Simulation.
Ablauf
- Anlage und Straße auf der Karte erfassen; Punkte entlang einer Linie je Fahrtrichtung und Fahrzeugart.
- Mit der Voranalyse die Abschnitte im möglichen Reflexionsbereich eingrenzen.
- Jahressimulation mit einem Modultyp mit gemessenem Reflexionsprofil.
- Im Bericht die Filter setzen; 3D-Perspektive, Blendzeitpunkte und Kennzahlen je Punkt als PDF ausgeben.
Grenzen
Die Simulation ist ein modellbasiertes Screening und ersetzt kein Gutachten. Jeder Betrachtungspunkt ist ortsfest; die Zeit, die ein vorbeifahrender Fahrer eine Reflexion sieht, wird nicht unmittelbar ausgewiesen. Sonnenblende und Fahrzeuggeometrie sind nicht nachgebildet.
Weiter: Einstellungen, Filterkombinationen und ein gerechnetes Beispiel stehen im Handbuch, Kapitel VI.2 Straßenverkehr.
Quellen
- Fernstraßen-Bundesamt (FBA): Eckpunktepapier Photovoltaik – Blendwirkungen und Blendgutachten. Stand November 2025.
- Fernstraßen-Bundesamt (FBA): Erforderliche Unterlagen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in den Nahbereichen der Bundesfernstraßen. Stand Januar 2025.
- OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik: OVE-Richtlinie R 11-3, Blendung durch Photovoltaikanlagen. Ausgabe 2016-11-01, Wien. Formell zurückgezogen am 01.12.2024 (OVE Standardization News 1/2025, S. 1), inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet.
- Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV): RVS 05.06.11, Visuelle Störungen – Kriterien zu Standorten von Informationsträgern. Merkblatt, Ausgabe 01.12.2011, Wien.