LAI-Hinweise: Blendwirkung von PV-Anlagen
Was die LAI-Hinweise sind
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat 2012 „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ beschlossen. Anhang 2 enthält „Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren“, Stand 03.11.2015. Das Dokument ist in einer Fassung mit Formelkorrektur aus 03/2018 veröffentlicht.
Für welche Anlagen
Anhang 2 gilt zunächst für großflächige, baugenehmigungspflichtige Freiflächenanlagen. Kleinere Anlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden erreichen die Schwellen nach Aussage der LAI in aller Regel nicht; für genehmigungsfreie Anlagen gilt der Anhang im Ausnahmefall entsprechend.
Maßgebliche Immissionsorte
- schutzwürdige Räume: Wohn- und Schlafräume, Bettenräume in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichts-, Büro-, Praxis-, Arbeits- und Schulungsräume,
- Terrassen und Balkone, tagsüber zwischen 6:00 und 22:00 Uhr den schutzwürdigen Räumen gleichgestellt,
- unbebaute Flächen, auf denen solche Gebäude zulässig sind, in 2 m Höhe über Grund am am stärksten betroffenen Rand.
Wo Blendung potenziell auftritt
Die Lageangaben der LAI beziehen sich auf Anlagen mit Modulen nach Süden. Potenziell betroffen sind Orte vorwiegend westlich oder östlich der Anlage, die nicht weiter als ca. 100 m entfernt sind. Orte nördlich sind meist unproblematisch, außer sie liegen vergleichsweise hoch oder die Module sind sehr flach geneigt; Orte südlich sind nur bei Fassadenanlagen zu berücksichtigen.
Der Abstand von ca. 100 m ist ein Orientierungswert. Bei großen Höhenunterschieden oder ausgedehnten Anlagen, insbesondere in Hanglage, trifft er nicht mehr zu. Bei Anlagen mit anderer Ausrichtung, etwa Ost-West oder nach Norden, liegen die betroffenen Orte an anderer Stelle.
Rechenmodell und Sonnenüberlagerung
Die LAI setzt die Sonne punktförmig und das Modul ideal verspiegelt an: Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel. Die Sonne scheint an jedem Tag von Auf- bis Untergang; ermittelt wird die astronomisch maximal mögliche Blenddauer, Wetter bleibt außer Betracht.
Liegt die Reflexion nahe an der Sonne, überwiegt die Blendung durch die Sonne selbst. Die LAI wertet nur Konstellationen, in denen sich die Blickrichtungen zu Sonne und Modul um mindestens 10° unterscheiden.
Blenddauer je Tag und Jahr
Als Anhaltspunkt für eine erhebliche Belästigung nennt die LAI eine maximal mögliche astronomische Blenddauer von mindestens 30 min am Tag oder 30 h im Kalenderjahr, unter Berücksichtigung aller umliegenden PV-Anlagen. Die beiden Bedingungen sind mit „oder“ verknüpft.
Leuchtdichte
Zur Einordnung nennt die LAI Leuchtdichten von der Umgebung bis zur Mittagssonne. Ein Leuchtdichte- oder Intensitätskriterium für die Bewertung enthält Anhang 2 nicht; bewertet wird allein die Dauer.
Minderung
Als Maßnahmen nennt die LAI Sichtschutz durch Wälle oder blickdichten Bewuchs in Höhe der Moduloberkante, eine geänderte Aufstellung, Ausrichtung oder Neigung und Module mit geringem Reflexionsgrad.
Stellenwert
Die LAI-Hinweise sind Vollzugshinweise ohne Gesetzesrang. Die LAI hält selbst fest, dass der Gesetzgeber keine Erheblichkeitsgrenzen für Lichtimmissionen erlassen hat, und bezeichnet ihren Maßstab für PV-Anlagen als ersten Anhaltspunkt, dessen Übertragbarkeit im Einzelfall zu begründen ist. Maßgeblich bleibt die Beurteilung im Einzelfall durch die zuständige Behörde.
Wie eine Simulation die Ermittlung unterstützt
Die Blenddauer nach LAI ergibt sich aus der Geometrie von Sonne, Modulfläche und Immissionsort für jede Minute des Jahres. PV-GlareCheck rechnet diese Geometrie für jeden Betrachtungspunkt durch. Der Modultyp „Perfekt verspiegelt“ bildet das Rechenmodell der LAI ab; die Sonne wird als Scheibe von 0,53° statt als Punkt angesetzt, jede Blendphase beginnt dadurch etwa eine Minute früher und endet etwa eine Minute später. Im Bericht stehen die maximale tägliche Blenddauer, die Jahressumme, die Zahl der Blendtage und die Blendzeitpunkte nach Datum und Uhrzeit; die Sonnenüberlagerung lässt sich als Filter setzen. Gebäude, Wälle, Bewuchs und Gelände können als Verdeckung erfasst werden, weitere Anlagen als zusätzliche PV-Flächen.
Die Lageregeln der LAI (Himmelsrichtung, Abstand) prüft die App nicht selbsttätig, und sie bewertet das Ergebnis nicht. Die Einordnung bleibt bei der bearbeitenden Fachperson. Die Simulation ist ein modellbasiertes Screening und ersetzt kein Gutachten.
Weiter: Überblick zur Blendwirkung auf Anwohner; Einstellungen und ein gerechnetes Beispiel im Handbuch, Kapitel VI.1 Anwohner.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI): Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen. Beschluss vom 13.09.2012, Stand 08.10.2012, Fassung mit Formelkorrektur aus 03/2018; Anhang 2 „Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren“, Stand 03.11.2015.