Blendwirkung von PV-Anlagen an Flugplätzen
Im Flugverkehr geht es um die Sicherheit des Flugbetriebs: Piloten im Anflug, beim Aufsetzen und beim Rollen sowie das Personal im Kontrollturm sollen nicht geblendet werden. PV-GlareCheck berechnet für Punkte entlang des Anflugs, auf Rollwegen und am Turm, wann Reflexionen auftreten, wo sie im Blickfeld liegen und wie hell sie sind.
Leitfäden
EU – EASA. Die Bauvorschriften für Flugplätze (CS-ADR-DSN, Leitlinienteil GM1 ADR-DSN.M.615, Issue 7, anwendbar seit 24.05.2025) beschreiben Blendung im Anflug, beim Aufsetzen, beim Rollen und für Fluglotsen. Für Solarmodule nennt der Leitlinienteil eine maximale Leuchtdichte von 20.000 cd/m².
USA – FAA. Die Policy von 2021 betrifft Solaranlagen auf Flughäfen mit Bundesmitteln und Kontrollturm: In der Kontrollturmkanzel soll keine Blendung auftreten. Ein bestimmtes Werkzeug schreibt sie nicht vor. Die abgelöste Interim Policy von 2013 betrachtete zusätzlich den Endanflug und wird in Gutachten weiter herangezogen.
Weitere. Die OVE R 11-3 (Österreich, formell zurückgezogen, inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet) und die nicht verbindliche Leitlinie der italienischen ENAC enthalten Hinweise zum Flugverkehr. Für Deutschland enthalten die ausgewerteten Quellen keinen eigenen quantitativen Maßstab; die Anforderungen ergeben sich im Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Was PV-GlareCheck berechnet
- jede Minute des Jahres, bei klarem Himmel,
- den Anflug als Flugroute mit Höhe entlang des Gleitpfads und geneigtem Sichtfeld (Tarif Pro),
- Punkte für Abflug, Platzrunde, Rollwege und den Kontrollturm,
- Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke am Betrachtungspunkt bei Modultypen mit gemessenem Reflexionsprofil,
- Abstand der Reflexion zur Blickachse, Tage und Uhrzeiten möglicher Blendung,
- Verdeckung durch erfasste Gebäude, Hallen und Bewuchs sowie durch das Gelände.
Ablauf
- Werte der Anflugkarte übernehmen: Landeschwelle, Landerichtung, Schwellenhöhe, Gleitwinkel.
- Mit der Voranalyse prüfen, welche Flugwege überhaupt in Reflexionsrichtung liegen.
- Anflug als Flugroute einzeichnen, Turm und Rollwege als Punkte, dann die Jahressimulation starten.
- Im Bericht die Filter je Gruppe setzen und das Ergebnis als PDF ausgeben.
Grenzen
Die Simulation ist ein modellbasiertes Screening und ersetzt kein Gutachten. Sie berechnet keine Bestrahlungsstärke auf der Netzhaut und keine Einstufung nach Nachbildpotenzial. Jeder Punkt der Route ist ortsfest; Cockpit und Turmverglasung sind nicht nachgebildet. Die Bewertung bleibt bei der bearbeitenden Fachperson und der Luftfahrtbehörde.
Weiter: Der Weg von der Anflugkarte bis zum Ergebnis steht Schritt für Schritt im Handbuch, Kapitel VI.4 Flugverkehr.
Quellen
- European Union Aviation Safety Agency (EASA): Certification Specifications and Guidance Material for Aerodromes Design (CS-ADR-DSN), GM1 ADR-DSN.M.615. Issue 7, ED Decision 2025/004/R, anwendbar seit 24.05.2025; gleicher Wortlaut in Issue 6, ED Decision 2022/006/R, 29.03.2022; zuvor Issue 4, ED Decision 2017/021/R.
- Federal Aviation Administration (FAA): Federal Aviation Administration Policy: Review of Solar Energy System Projects on Federally-Obligated Airports. Federal Register Vol. 86, No. 89, 11.05.2021, S. 25801–25803, FR Doc. 2021-09862.
- Federal Aviation Administration (FAA): Interim Policy, FAA Review of Solar Energy System Projects on Federally Obligated Airports. Federal Register Vol. 78, No. 205, 23.10.2013, S. 63276–63279, FR Doc. 2013-24729. Durch die Policy von 2021 abgelöst; verwendet in Kap. VI.4.
- OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik: OVE-Richtlinie R 11-3, Blendung durch Photovoltaikanlagen. Ausgabe 2016-11-01, Wien. Formell zurückgezogen am 01.12.2024 (OVE Standardization News 1/2025, S. 1), inoffiziell oft noch zur Orientierung angewendet.
- Ente Nazionale per l’Aviazione Civile (ENAC): Linee Guida LG–2022/002-APT, Valutazione degli impianti fotovoltaici nei dintorni aeroportuali. Ausgabe 1, 26.04.2022, nicht verbindlich.