Kurz gesagt
Filter legen im Bericht fest, welche der gespeicherten Reflexionen als Blendung zählen, zum Beispiel nur sichtbare, nur ausreichend helle oder nur solche in ausreichendem Abstand zur Sonne. Sie gelten je Gruppe von Betrachtungspunkten und lassen sich jederzeit ändern. Welche Einstellungen den Kriterien der Leitfäden entsprechen, beschreibt Teil VI je Schutzgut.
Die Simulation liefert alle geometrisch möglichen Reflexionen, ungefiltert. Die Auswertung entsteht im Bericht: Dort lassen sich Filter zuschalten, getrennt je Gruppe von Betrachtungspunkten und jederzeit ohne neue Simulation änderbar. „Zusätzlich anwenden auf:“ überträgt die Einstellung einer Gruppe auf andere. Die Einstellungen werden mit dem Bericht gespeichert (Kap. 14).
V.8.1 Zwei Wirkungsarten
| Art | Filter | Wirkung |
|---|---|---|
| Geometriefilter | „PV-Fläche verschattet“, „Reflexion durch Hindernis blockiert“, „Außerhalb Sichtfeld“ | entfernen die betroffenen Reflexionen vollständig, aus der Blenddauer und aus den Intensitätswerten; was den Betrachter physikalisch nicht erreicht, gehört in keine Auswertung |
| Bewertungsfilter | „Leuchtdichte ≥“, „Beleuchtungsstärke ≥“, „Sonnenüberlagerung ≤“, „Min. Sonnenhöhe ≥“, „Vertikale Blendquelle ≤“ | zählen einen Zeitschritt nicht als Blenddauer; sie bilden Bewertungskonventionen ab, keine physikalische Unmöglichkeit |
Zellgenau. Die Geometriefilter werden je 0,5°-Zelle entschieden. Eine PV-Fläche trägt in einem Zeitschritt nur bei, wenn mindestens eine ihrer Zellen alle aktiven Geometriefilter zugleich besteht. Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke, vertikale Ausdehnung und Abstand zur Blickachse beziehen sich danach nur auf diese Zellen. So kann keine Minute zählen, in der eine Zelle hell, eine andere im Sichtfeld und eine dritte unverdeckt ist, ohne dass eine einzelne Zelle alles zugleich erfüllt.
V.8.2 PV-Fläche verschattet
Entfernt Reflexionen von Zellen, die in diesem Zeitschritt verschattet sind: durch ein Hindernis zwischen Sonne und Zelle, durch das Gelände (bei eingeschalteter Geländeverdeckung) oder, falls aktiviert, weil die Sonne hinter der Horizontlinie der PV-Fläche steht (Kap. V.4). Standard: aktiv.
V.8.3 Reflexion durch Hindernis blockiert
Entfernt Reflexionen von Zellen, die auf dem Weg zum Betrachtungspunkt durch ein Hindernis oder, bei aktiver Geländeverdeckung, durch das Gelände verdeckt sind (mehr als die Hälfte der Punkte der Zelle). Standard: aktiv.
V.8.4 Außerhalb Sichtfeld
Entfernt Reflexionen von Zellen, die vollständig außerhalb des Sichtfelds des Betrachtungspunkts liegen (Kap. V.6). Wirkt nur bei Betrachtungspunkten mit aktivem Sichtfeld. Standard: aktiv.
V.8.5 Leuchtdichte
„Leuchtdichte ≥“ [cd/m²]: Je Zeitschritt und PV-Fläche wird die höchste Leuchtdichte der sichtbaren Zellen mit dem Schwellenwert verglichen. Liegt sie darunter, zählt dieser Beitrag nicht; der Zeitschritt zählt, solange eine PV-Fläche den Wert erreicht. Standard: aktiv, 30 000 cd/m².
Beim perfekten Spiegel trägt jede Reflexion die volle Leuchtdichte der Sonne; der Filter greift dort praktisch nie.
V.8.6 Beleuchtungsstärke
„Beleuchtungsstärke ≥“ [lx]: Bewertet wird die Beleuchtungsstärke am Auge als Summe der sichtbaren Beiträge aller PV-Flächen eines Zeitschritts. Bleibt die Summe unter dem Schwellenwert, zählt der Zeitschritt nicht als Blenddauer. Standard: inaktiv, 50 lx.
Ausnahme „AUSSER Abstand zur Blickachse <“ [°]: Liegt eine sichtbare Blendquelle näher als der angegebene Winkel an der Blickachse, zählt der Zeitschritt unabhängig von der Schwelle. Der Bezug ist wählbar: „absolut“, „horizontal“ oder „vertikal“ (Kap. V.6). Die Ausnahme wirkt nur bei Betrachtungspunkten mit Sichtfeld. Standard: inaktiv, 20°, absolut.
Der Filter erfordert Simulationen ab dem 18.08.2026; bei älteren ist er ausgegraut („Erfordert eine Neu-Simulation (Simulation vor Einführung dieses Filters gerechnet).“).
V.8.7 Sonnenüberlagerung
„Sonnenüberlagerung ≤“ [°]: Erscheint die Reflexion aus Sicht des Betrachters in unmittelbarer Nähe der Sonne, wird sie vom direkten Sonnenlicht überstrahlt. Bewertet wird der Winkel α zwischen Sonnenmitte und den Mittelpunkten der 0,5°-Zellen, über die eine PV-Fläche in diesem Zeitschritt reflektiert, gemittelt über alle diese Zellen; verdeckte, verschattete und außerhalb des Sichtfelds liegende Zellen zählen dabei mit. Ist das Mittel kleiner oder gleich dem Grenzwert, zählt der Beitrag dieser PV-Fläche im Zeitschritt nicht. Standard: inaktiv, 10°.
„+ niedrige Sonne ≤“ [°] (Bedingung „UND“): beschränkt den Filter auf Zeitschritte, in denen die Sonnenhöhe zugleich höchstens den angegebenen Wert erreicht. Nur zusammen mit der Sonnenüberlagerung wählbar. Standard: inaktiv, 5°.
V.8.8 Mindest-Sonnenhöhe
„Min. Sonnenhöhe ≥“ [°]: Zeitschritte, in denen die Sonnenhöhe unter dem angegebenen Winkel liegt, zählen nicht als Blenddauer. Ohne den Filter wird bis zum Horizont gewertet. Standard: inaktiv, 3°.
V.8.9 Vertikale Blendquelle
„Vertikale Blendquelle ≤“ [°]: Bewertet wird die vertikale Winkelausdehnung β, unter der die blendende Fläche dem Betrachter erscheint. Ist sie kleiner oder gleich dem Grenzwert, erscheint die Blendquelle nur als schmaler Streifen, und der Zeitschritt zählt nicht als Blenddauer. Standard: inaktiv, 0,3°.
Gemessen wird je Azimut-Spalte die Höhe der Quelle von ihrer untersten bis zur obersten Stelle; maßgeblich ist die höchste Spalte des Zeitschritts. Blenden mehrere PV-Flächen gleichzeitig, bilden Spannen, die sich in derselben Spalte überlappen oder bis auf 0,1° nahekommen, eine gemeinsame Quelle; getrennte Spannen zählen einzeln. Sind im Bericht PV-Flächen ausgeschlossen, gilt die größte einzelne der verbliebenen Flächen, denn die gemeinsame Quelle wird bei der Simulation über alle PV-Flächen gebildet und gespeichert. Es zählen nur Teile, die die aktiven Geometriefilter bestehen, bei aktivem Sichtfeld-Filter also nur Teile im Sichtfeld.
Ausnahme „AUSSER Abstand zur Blickachse <“ [°]: wie beim Filter Beleuchtungsstärke. Standard: inaktiv; beim Einschalten 10°, horizontal. Gespeicherte Filtereinstellungen eines Berichts behalten ihre Werte.
Simulationen vor dem 25.09.2026 haben die Ausdehnung je 0,5°-Zelle gemessen und kamen dadurch kaum über 0,5° hinaus; die Spaltenmessung gilt nach einer Neu-Simulation. Die Zusammenfassung gleichzeitig blendender Flächen zu einer Quelle gilt für Simulationen ab dem 01.10.2026; ältere werten die größte einzelne Fläche.
V.8.10 PV-Flächen ausschließen
Unter „PV-Flächen“ lassen sich einzelne PV-Flächen für eine Gruppe von Betrachtungspunkten aus der Auswertung nehmen, etwa um den Beitrag einer Fläche zu isolieren oder Varianten zu vergleichen. Ausgeschlossene Flächen verlassen die Auswertung dieser Gruppe vollständig, vor allen anderen Filtern.
V.8.11 Blenddauer und Kennwerte
Aus den gefilterten Ereignissen entstehen die Ausgaben des Berichts (Kap. 14):
- Blenddauer. Gezählt werden die Zeitschritte, in denen nach allen Filtern mindestens eine Reflexion übrig bleibt, je Zeitschritt 1 Minute. Blenden mehrere PV-Flächen in derselben Minute, zählt die Minute einmal. Daraus entstehen „Gesamte Blenddauer pro Jahr“, Monats- und Tageswerte, „Max. tägliche Blendung“ und „Betroffene Tage“ sowie die Zählungen „Tage >0 / >30 / >60 / >120 min Blendung“ (jeweils mehr als die genannte Dauer).
- Intensität. „Max. Leuchtdichte“ und „Max. Beleuchtungsstärke“ beziehen sich auf Reflexionen, die die Geometriefilter bestehen.
- „Min. Abstand Blickachse“ (absolut, horizontal, vertikal) wird über die Ereignisse berechnet, die alle Filter außer dem Sichtfeld-Filter bestehen. Die Kennzahl beschreibt die Nähe einer Quelle zur Blickachse; eine Quelle knapp außerhalb des Sichtfelds bleibt für sie berücksichtigt, auch wenn sie in Blenddauer und Intensität nicht mehr erscheint.
Der Bericht enthält keine Grenzwertlinien, Ampeln oder Bewertungsurteile. Die Einordnung der Ergebnisse anhand einer Richtlinie ist Aufgabe der bearbeitenden Fachperson (Kap. VI.1 bis Kap. VI.4).
V.8.12 Richtlinien und Filtereinstellungen
Welche Kriterien die Leitfäden nennen und mit welchen Filtereinstellungen sie sich abbilden lassen, beschreibt Teil VI je Schutzgut, jeweils mit Fundstellen:
| Schutzgut | Kriterien der Leitfäden | Mögliche Filterkombination |
|---|---|---|
| Anwohner (Kap. VI.1) | VI.1.3 bis VI.1.5 (LAI, OVE R 11-3, EnergieSchweiz/Swissolar) | VI.1.6.2 |
| Straßenverkehr (Kap. VI.2) | VI.2.3 bis VI.2.5 (Fernstraßen-Bundesamt, OVE R 11-3, RVS 05.06.11) | VI.2.6.2 |
| Bahnverkehr (Kap. VI.3) | VI.3.2 bis VI.3.4 (Eckpunktepapier sinngemäß, OVE R 11-3) | VI.3.5.2 |
| Flugverkehr (Kap. VI.4) | VI.4.3 bis VI.4.5 (EASA CS-ADR-DSN, FAA, weitere Leitfäden) | VI.4.6.7 |
Die Zuordnung beschreibt Fähigkeiten der App, keine Konformität mit einer Richtlinie.