Kurz gesagt
Ein Sichtfeld beschreibt, in welche Richtung ein Betrachter blickt, etwa aus einem Fenster oder in Fahrtrichtung. Die Simulation vermerkt je Reflexion, ob sie innerhalb des Sichtfelds liegt und wie weit sie von der Blickachse entfernt ist. Ausgewertet wird das über den Filter „Außerhalb Sichtfeld“ im Bericht.
Ein Betrachtungspunkt kann ein Sichtfeld (FOV) haben: eine Blickrichtung mit horizontalem und vertikalem Öffnungsbereich. Das bildet ab, dass ein Anwohner aus einem Fenster in eine bestimmte Richtung schaut oder eine Fahrzeugführerin in Fahrtrichtung blickt. Ohne Sichtfeld gilt der Betrachtungspunkt als rundum blickend.
Das Sichtfeld schränkt die Rechnung nicht ein. Die Simulation berechnet alle Reflexionen und vermerkt je Zelle, ob sie außerhalb des Sichtfelds liegt; erst der Filter „Außerhalb Sichtfeld“ im Bericht nimmt sie aus der Auswertung (Kap. V.8).
V.6.1 Parameter
Das Sichtfeld wird im Editor je Betrachtungspunkt festgelegt und mit „Aktiv“ eingeschaltet (Kap. 9):
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| „Sichtrichtung“ | Blickrichtung als Azimut, 0° Nord, im Uhrzeigersinn |
| „Neigung“ | Neigung der Blickachse: 0° waagerecht, negative Werte abwärts (zum Beispiel −3° für einen Anflug-Gleitpfad), positive aufwärts |
| „H±“ | horizontale Öffnung beidseits der Blickrichtung (halber Öffnungswinkel); 30° ergeben einen Sektor von 60° |
| „V-Oben“ / „V-Boden“ | vertikale Öffnung über und unter der Blickachse |
Wertebereiche: „H±“ 1° bis 180°, „V-Oben“ und „V-Boden“ 1° bis 90°, Sichtrichtung 0° bis 360°, Neigung −90° bis 90°. Eine Öffnung von 0° ist bei aktivem Sichtfeld nicht zulässig; der Start prüft die Werte und bricht bei ungültigen ab. Bei „H±“ 180° umfasst das Sichtfeld den ganzen Azimut.
V.6.2 Prüfung
Das Sichtfeld ist ein Rechteck im Winkelraum (Azimut × Höhenwinkel), kein Kegel: Horizontale und vertikale Grenze werden unabhängig voneinander geprüft, die Ecken gehören voll dazu. Ein Berechnungspunkt liegt im Sichtfeld, wenn
- sein Azimut-Abstand zur Sichtrichtung höchstens „H±“ beträgt und
- sein Höhenwinkel zwischen Neigung − „V-Boden“ und Neigung + „V-Oben“ liegt.
Eine Zelle gilt erst als außerhalb, wenn alle ihre Punkte außerhalb liegen; eine Zelle, die die Sichtfeldgrenze schneidet, bleibt in der Auswertung.
Neigung. Die Neigung verschiebt nur das vertikale Fenster: Bei −3° (Anflug-Gleitpfad), „V-Boden“ 20° und „V-Oben“ 10° reicht es von −23° bis +7°. Die horizontale Grenze bleibt ein reiner Azimut-Vergleich und kippt nicht mit. Auch die 3D-Perspektive des Berichts zeichnet das Sichtfeld als Rechteck mit dieser Verschiebung (Kap. 14).
Kegel aus Leitfäden. Wo ein Leitfaden einen Kegel um die Blickachse beschreibt (Abschnitt V.6.4), ist das Rechteck eine Näherung: Es schließt die Ecken außerhalb des Kegels mit ein. Kreisförmig um die Blickachse wirkt nur der absolute Abstand zur Blickachse (Abschnitt V.6.3), etwa in der Ausnahme „AUSSER Abstand zur Blickachse <“.
V.6.3 Abstand zur Blickachse
Für Betrachtungspunkte mit Sichtfeld wird je Zelle der Winkel zwischen der (gegebenenfalls geneigten) Blickachse und der Zellmitte auf dem 0,5°-Raster bestimmt, und zwar dreifach:
| Bezug | Winkel |
|---|---|
| absolut | räumlicher Winkel zwischen der geneigten Blickachse und der Zellmitte |
| horizontal | Azimut-Abstand zur Sichtrichtung, unabhängig von der Neigung |
| vertikal | Höhenwinkel der Zellmitte minus Neigung |
Daraus entstehen die Kennzahl „Min. Abstand Blickachse“ und die Ausnahmen „AUSSER Abstand zur Blickachse <“ in den Filtern (Kap. V.8); siehe auch Blickachsen-Abstand: absolut / horizontal / vertikal.
V.6.4 Sichtfelder in den Richtlinien
| Richtlinie | Vorgabe | Fundstelle | Abbildung |
|---|---|---|---|
| Eckpunktepapier des Fernstraßen-Bundesamts | relevanter Sehbereich ±30° horizontal um die Hauptblickrichtung, zu erweitern etwa an Einfädelungen, Zu- und Abfahrten; zentraler Sehbereich ±10°; auf geraden Abschnitten folgt die Hauptblickrichtung dem Straßenverlauf | Kap. 3, S. 5–6 | „H±“ 30°, Blickrichtung entlang der Fahrbahn; Abstand zur Blickachse horizontal |
| OVE R 11-3 | Verkehr: Kegel von etwa 30° zur Hauptblickrichtung, die dem Fahrbahnverlauf folgt | Abschnitt 4.2, S. 9 | Sichtfeld je Betrachtungspunkt entlang der Strecke |
| RVS 05.06.11 | 30°-Sichtkegel bezogen auf Seh- bzw. Straßenachse (für Informationsträger) | Abschnitte 4.2 und 5.1, S. 7 und 13 | Sichtfeld |
| EASA CS-ADR-DSN | Gesichtsfeldbereiche von etwa 90° je Seite (Wahrnehmung), 60° (Sichtbarkeit), 30° (Auffälligkeit) und 1° bis 2° (Arbeitsfeld) | GM1 ADR-DSN.M.615 (h)(3), Issue 6, S. 162 | Sichtfeld; Anflug mit geneigter Blickachse, zum Beispiel −3° |
| Rogers et al. 2015 (Simulatorstudie der FAA, keine Richtlinie) | Blendquellen im Anflug nicht unter 50° zur Geradeaus-Blickrichtung | DOT/FAA/AM-15/12, S. 9 | „H±“ 50° (Kap. VI.4) |
| LAI-Hinweise, OVE R 11-3 (Nachbarschaft) | kein Sichtfeld; maßgeblich sind Immissionsorte wie Fenster schutzwürdiger Räume | LAI Anhang 2 Nr. 3, S. 23 | Betrachtungspunkte ohne Sichtfeld |
| Leitfaden EnergieSchweiz/Swissolar 2023 | ein Reflexionsstrahl ist nur relevant, wenn er steiler als 20° auf das Fenster trifft | Anhang 1, S. 38 | näherungsweise über ein Sichtfeld senkrecht zum Fenster |
Ob ein „30°-Kegel“ als Öffnung beidseits der Blickrichtung oder als gesamter Öffnungswinkel zu lesen ist, legen OVE R 11-3 und RVS 05.06.11 nicht eindeutig fest. Das Eckpunktepapier nennt ausdrücklich ±30°. In PV-GlareCheck ist „H±“ stets die Öffnung je Seite.